Internationale Scheidung in Köln

Einvernehmliche Scheidung in Köln

Eine Scheidung kann schmerzvollen Streit bedeuten – muss sie aber nicht. Eheleute können den Weg der einvernehmlichen Scheidung gehen, wenn sie sich über die Scheidungsfolgen einig sind. Eine Scheidung im gemeinsamen Einvernehmen kann Zeit, Kosten und Nerven sparen und für die Ehegatten eine rechtliche Trennung in Frieden bedeuten.

Was sind die Vorteile einer einvernehmlichen Scheidung?

Zur Auflösung einer Ehe gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten:

  1. Streitige Scheidung
  2. Einvernehmliche Scheidung

Bei der streitigen Scheidung handeln die Ehepartner vor Gericht die Scheidungsfolgen aus. Dieser Weg ist oft emotional belastend, mit hohen Scheidungskosten verbunden und kann sich über Jahre hinziehen. Eine vorteilhafte Alternative stellt die einvernehmliche Scheidung dar, bei der die Parteien gemeinsam auf eine Scheidung im gegenseitigen Einvernehmen hinarbeiten.

Die größten Vorteile der einvernehmlichen Scheidung:

  • Sie schont die Nerven der Ehegatten und ist für gemeinsame Kinder erträglicher, gerade wenn das Sorgerecht sonst vor Gericht erstritten werden müsste.
  • Anwaltskosten können gespart werden.
  • Häufig wird bei der einvernehmlichen Scheidung auch ein schnellerer Scheidungsbeschluss erreicht.

Allgemeine Voraussetzungen der Scheidung

Gesetzliche Vorgaben müssen auch bei der einvernehmlichen Scheidung eingehalten werden: Wie bei der streitigen Scheidung besteht vor Gericht Anwaltspflicht und die Ehegatten müssen ein Trennungsjahr nach § 1566 BGB einhalten.

Darüber hinaus kommt eine einvernehmliche Scheidung nur dann in Betracht, wenn sich die Ehepartner über die Scheidungsfolgen einig sind – dazu zählen unter anderem:

  • Unterhaltspflichten für Ehegatten und gemeinsame Kinder
  • Umgangs- und Sorgerecht
  • Aufteilung von Hausrat und Vermögen
  • Zugewinn- und Versorgungsausgleich

Ablauf der einvernehmlichen Scheidung

Der Ablauf der einvernehmlichen Scheidung gestaltet sich wie folgt:

  1. Zur Einleitung des Verfahrens reicht ein Ehepartner in Vertretung durch seinen Scheidungsanwalt den Scheidungsantrag beim Familiengericht ein. Sind die Eheleute in Köln ansässig, so ist das Amtsgericht Köln zuständig.
  2. In dem Antrag erklären die Ehepartner, dass sie Ihre Ehe für gescheitert halten und vom Gericht geschieden werden möchten. Der andere Ehepartner stellt keinen eigenen Antrag, sondern muss dem des Partners lediglich zustimmen. Deshalb muss sich bei der einvernehmlichen Scheidung nur ein Ehegatte rechtsanwaltlich vertreten lassen.
  3. Die Ehepartner können eine sogenannte Scheidungsfolgenvereinbarung schließen.
  4. Es folgt die mündliche Verhandlung vor dem Familiengericht. Dabei wird auch der nicht anwaltlich vertretene Ehepartner gehört. Eine Scheidung ohne die Anwesenheit eines Ehepartners ist nicht möglich.
  5. Die Ehe wird durch richterlichen Beschluss geschieden.

Achtung: Ohne eigenen Anwalt können Sie vor Gericht keinen Rechtsmittelverzicht erklären.

Mit dem Rechtsmittelverzicht erklärt ein Ehepartner, keine Beschwerde (z.B. Berufung oder Revision) gegen den Scheidungsbeschluss einlegen zu wollen. Da sich bei der einvernehmlichen Scheidung nur ein Ehegatte anwaltlich vertreten lässt, kann der andere gerade keinen Rechtsmittelverzicht erklären. Die Ehepartner müssen deshalb nach der Scheidungsverhandlung regelmäßig einen Monat warten, ehe die Scheidung rechtskräftig wird. Diese Frist ist reine Formsache und der Tatsache geschuldet, dass theoretisch in dieser Zeit noch Rechtsmittel eingelegt werden könnten.

Kosten und Dauer

Da sich bei der einvernehmlichen Scheidung nur ein Ehepartner anwaltlich vertreten lässt, fallen insgesamt geringere Anwaltskosten an als bei der streitigen Scheidung, wo beide Parteien einen Anwalt benötigen. Die Kosten für den beauftragten Scheidungsanwalt können die Ehegatten unter sich aufteilen. Dies kann vorab in einer Kostenteilungsvereinbarung festgelegt werden. Hinzu kommen die Gerichtskosten, welche beide Ehepartner tragen.

Weil sich die Ehepartner vorab über die Scheidungsfolgen einigen, kann mit der einvernehmlichen Scheidung in der Regel auch Zeit gespart und die Scheidung schneller erreicht werden. Wollen sich die Eheleute über eine sogenannte „Online-Scheidung“ möglichst schnell und unkompliziert scheiden lassen, ist die einvernehmliche Scheidung zwingende Voraussetzung.

Die Zeitersparnis wird allerdings dadurch begrenzt, dass auch bei der einvernehmlichen Scheidung ein Versorgungsausgleich von Amts wegen verhandelt wird. Dabei werden die in der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften aufgeteilt, was einige Monate in Anspruch nehmen kann. Lediglich nach notariellem Ausschluss und bei Ehen, die weniger als drei Jahre bestanden haben, wird der Versorgungsausgleich nicht verhandelt. In diesen Fällen kann die Scheidung schnellstmöglich in etwa drei Monaten erreicht werden. Ansonsten kann das Verfahren der einvernehmlichen Scheidung bis zu zwölf Monate in Anspruch nehmen, in Einzelfällen möglicherweise auch länger.

Einvernehmliche Scheidung – ja oder nein?

Im Ergebnis ist das wichtigste Kriterium für den Weg der einvernehmlichen Scheidung die Einigung der Ehepartner über die Scheidungsfolgen. Sind nicht alle Fragen im Detail geklärt, so kommen die Eheleute nicht um die streitige Scheidung und das Aushandeln der Scheidungsfolgen vor Gericht herum. Eine einvernehmliche Scheidung kann auch dann die schlechtere Wahl sein, wenn es um besonders hohe Vermögenswerte geht. Die Ehepartner sollten sich dann sicherheitshalber beide durch einen Scheidungsanwalt vertreten lassen und ihre Angelegenheiten vor Gericht aushandeln.

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Die Rechtsanwälte der Kanzlei Hasselbach beraten sie an den zwei Standorten in Köln-Rodenkirchen und der Kölner Innenstadt (Nähe Zülpicher Platz) kompetent und engagiert zu Ihrer Scheidung. Franziska Hasselbach ist Fachanwältin für Familienrecht und hat in Köln bereits zahlreiche einvernehmliche Scheidungen erfolgreich begleitet.